Dr. med. AR.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, welche ebenfalls für das in Auftrag gegebenen Polydisziplinäre Gutachten beigezogen wurde, führte in ihrem Bericht zu den psychiatrischen Untersuchungsbefunden aus, bei der Klägerin würde ein subjektives Schmerzsyndrom im Vordergrund stehen. Aufgrund der von der Klägerin angegebenen Schmerzen und der nicht ausreichenden Erklärbarkeit durch ein somatisches Korrelat seien aus psychiatrischer Sicht eine somatoforme Schmerzstörung sowie dissoziative Seite 32/77