Unter diesen Umständen bestünde andererseits auch das Risiko, dass tatsächliche und spezifische kognitive Defizite differenzdialdiagnostisch nicht festgestellt werden können. Da die Ergebnisse der Tests wegen dem aggravierenden Verhalten nicht interpretierbar seien, könne kein Vergleich zu den Voruntersuchungen gezogen werden. Allerdings sei auch im Berich t von 2008 (Gutachten des asim AP.________) erwähnt worden, dass die Validität der computergestützten Testbefunde auf Grund der Verhaltensbeobachtungen nicht zweifelsfrei gegeben sei mit einer Diskrepanz zwischen den Arbeiten am PC und den Papier-Bleistift-Aufgaben (act.