__, Facharzt für Rheumatologie und Manuelle Medizin FMH, welcher ebenfalls unter Verantwortung der gerichtlich bestellten Gutachter beigezogen wurd e, führte in seinem Bericht zu den rheumatologischen Untersuchungsbefunden aus, zusammenfassend fände er eine Belastbarkeitseinschränkung am rechten Schultergelenk bei glenohumeral freier Beweglichkeit sowie Hinweise für eine bewusstseinsnahe Schmerzverdeu tlichung und Selbstlimitierung mit Diskrepanzen, eine gute Kompensation an beiden Kniegelenken mit beginnender Gonarthrose ohne Schwellungen, ohne Irritationen, mit diskreter Instabilität an-