Befunde liefern. Aus neuropsychologischer Sicht könne daher die Arbeitsfähigkeit aufgrund des Aggravationsverhaltens nicht beurteilt werden. Aus rheumatologischer Sicht seien keine Massnahmen indiziert, da zurzeit keine Indikation für eine somatisch ansetzende Behandlung Seite 30/77 bestehe. Aufgrund vom subjektiven Leiden werde allerdings eine psychiatrisch-psychothera- peutische Behandlung am besten in einem multimodalen Setting einer Schmerzklinik zum Erlernen von positiven Copingstrategien empfohlen (act. 146/1 S. 120, 122; act. 146/2 S. 8).