6.1.2.2Um die Arbeitsfähigkeit der Klägerin umfassend beurteilen zu können, wurden Dr. med. FMH Innere Medizin N.________ und Dr. med. O.________, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, beide P.________, mit der Erstellung eines gerichtlichen polydisziplinären Gutachtens beauftragt. Am 12. Februar 2018 erstattete Dr. med. FMH Innere Medizin N.________ das Gutachten (act. 146/1). Weiter wurde auch der Bericht der neuropsychologischen Untersuchungsbefunde von Dr. sc. Hum. Dipl. Psych. T.________ miteingereicht (act.