Managerin in der Pharmaindustrie. Am 17. Januar 1996 erlitt die Klägerin einen Verkehrsunfall, führte ihre Arbeit jedoch in einem 100 % Pensum weiter. Als sich am 15. Dezember 1998 ein Unfall beim Karate-Training ereignete, musste die Klägerin gemäss ihren Aussagen ihr Arbeitspensum bei AK.________ aufgrund des zweiten Unfalles auf 50 % reduzieren, wobei sie im Jahr 2002 ihr Arbeitsverhältnis bei AK.________ ganz beendete. Von 2002 bis 2003 absolvierte die Klägerin im Rahmen einer von der IV veranlassten Umschulungsmassnahme ein Nachdiplomstudium in Humanernährung an der AL.