Ob und in welchem Umfang die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung tatsächlich möglich und zumutbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlich ist zunächst die Dauer der Ehe und die von den Parteien während der Ehe vereinbarte Aufgabenteilung, die mit Rücksicht auf einen allfälligen Berufsunterbruch und das Alter des den Unterhalt beanspruchenden Ehegatten die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erschweren oder verhindern können.