Ferner habe sie im Rahmen des Massnahmeverfahrens ES 2016 267 nachgewiesen, dass sie trotz aller Anstrengungen und mehreren hundert Bewerbungen keine Arbeitsstelle habe finden können. Sie habe die Hilfe der Berufsintegration GGZ und des Berufsinformationszentrums BIZ in Anspruch genommen, wobei das Guthaben an Beratungsstunden aufgebraucht worden sei und der Abschlussbericht der Berufsintegration GGZ in aller Deutlichkeit zeigen würde, dass die Klägerin alles unternehme, um eine Stelle zu finden.