Arbeitgeber verflogen. Ihre letzte Festanstellung würde ausserdem schon Jahre zurückliegen. Von August 2000 bis September 2002 habe sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes noch in einem reduzierten Arbeitspensum von 50 % gearbeitet, danach hätte sie einzig noch im Jahr 2008 und 2009 je eine befristete Teilzeitstelle von wenigen Monaten gehabt (act. 60 S. 10 f.). Ferner habe sie im Rahmen des Massnahmeverfahrens ES 2016 267 nachgewiesen, dass sie trotz aller Anstrengungen und mehreren hundert Bewerbungen keine Arbeitsstelle habe finden können.