• Extrakosten für F.________: Im Verfahren ES 2016 267 reichte der Beklagte eine Aufstellung der über die Kinderunterhaltsbeiträge hinaus für F.________ im Jahr 2016 bezahlten Kosten ein (act. 16/26 im Verfahren ES 2016 267). Dabei handelt es sich allerdings nicht um wiederkehrende Aufwendungen, sondern um einmalige Ausgaben, die nic ht im Bedarf berücksichtigt werden können.