Im Gegenzug habe der Beklagte von seinem AA.________-Konto ca. CHF 1'900.00 pro Monat über den Bancomat oder bar bezogen. Zusammengefasst hätten die Parteien nebst den Einkäufen mit der Mastercard mithin zusätzlich ca. CHF 6'000.00 pro Monat über den Bancomat oder bar bezogen. Der geltend gemachte Betrag für Hobbies/Diverses etc. in der Höhe von CHF 750.00 pro Monat sei vor diesem Hintergrund ohne weiteres angemessen und ausgewiesen (act. 60 S. 7 f.). Der Beklagte führt dagegen aus, die Klägerin habe das bezogene Bargeld ab dem auf den Namen beider Parteien lautenden Konto dazu benutzt, ihr Konto bei der AB.