• Hobbies/Diverses: Die Klägerin beantragt unter der Position Hobbies/Diverses CHF 750.00 pro Monat und führt zur Begründung aus, die Parteien hätten über den Bancomat ca. CHF 2'000.00 pro Monat für diverse Anschaffungen/Auslagen bezogen. Im Weiteren habe die Klägerin in den Jahren 2005-2007 Bancomat- und Barbezüge von ihrem AB.________-Konto von durchschnittlich ca. CHF 2'200.00 pro Monat für Diverses getätigt. Im Gegenzug habe der Beklagte von seinem AA.________-Konto ca. CHF 1'900.00 pro Monat über den Bancomat oder bar bezogen.