• Zahnarztkosten: Die Klägerin behauptete an der Hauptverhandlung, monatliche Zahnarztkosten von CHF 22.80 zu haben (act. 60 S. 6; act. 60/9). Die von ihr eingereichte Zahnarztrechnung datiert allerdings aus dem Jahr 2013. Aktuelle Rechnungen aus den Jahren 2014 bis 2018 hat die Klägerin nicht eingereicht. Die Kosten sind mithin nicht genügend substantiiert und können der Klägerin nicht angerechnet werden.