Anzurechnen sind somit sowohl die Einkommens- wie auch die Vermögenssteuern. Ausgehend von einem jährlichen Renteneinkommen der Klägerin von rund CHF 75'502.00 (= CHF 6'291.85 x 12) und einem Vermögen von CHF 875'776.65 (= CHF 781'836.45 + CHF 93'940.20) ergibt sich eine monatliche Steuerbelastung für Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Zug von rund CHF 570.00 pro Monat (vgl. https://steuerrechner.zg.ch/cgi/kantordout.cgi). Der Beklagte seinerseits machte im Verfahren ES 2016 267 Steuern von monatlich CHF 2'040.00 geltend (act. 16 S. 5 im Verfahren ES 2016 267).