Renteneinkommen von CHF 108'000.00 komme. Gefordert werde seitens der Klägerin ein Unterhaltsbeitrag von CHF 10'4000.00 pro Monat. Die CHF 108'000.00 würden jedoch einem monatlichen Einkommen von CHF 9'000.00 entsprechen. Da die Klägerin bestens ausgebildet sei und ein Ersatzeinkommen in Zukunft wohl nicht mehr erhältlich gemacht werden könne, habe sie sich wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die geltend gemachten Auslagen seien deshalb nicht zu berücksichtigen (act. 64 S. 8 f.).