• AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige: Die Klägerin führt in ihrem Bedarf weiter AHV-Bei- träge für Nichterwerbstätige von monatlich CHF 414.60 auf und führt dazu aus, dass sie nach der Scheidung AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige in der Höhe von ca. CHF 5'000.00 pro Jahr bezahlen müsse, da sie nicht erwerbstätig sei. Ausgegangen werde dabei von einem Renteneinkommen von CHF 108'000.00 (act. 60 S. 8). Der Beklagte wendet ein, dass nicht nachvollziehbar sei, wie die Klägerin auf ein Seite 24/77