Gemäss dem zuletzt während der Ehe gelebten Standard arbeitete die Haushaltshilfe gemäss unterzeichneter Bestätigung während vier Stunden pro Woche, wofür sie einen Wochenlohn von CHF 100.00 erhielt (GS-Beilage 21 im Verfahren ES 2009 110). Geht man davon aus, dass sie insgesamt 48 Wochen im Jahr arbeitet, resultieren jährliche Kosten für die Haushaltshilfe in der Höhe von CHF 4'800.00. Der Klägerin sind daher dem ehelichen Lebensstandard entsprechende Kosten für die Haushaltshilfe von CHF 400.00 pro Monat anzurechnen.