• Haushaltshilfe: Die Klägerin machte Kosten für eine Haushaltshilfe von monatlich CHF 400.00 geltend (act. 1 S. 11). Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden diese Kosten auf CHF 600.00 pro Monat erhöht (act. 60 S. 7). Der Beklagte bestreitet die Notwendigkeit der von der Klägerin geltend gemachten Auslagen für eine Haushaltshilfe. Die Klägerin gehe keiner Erwerbstätigkeit nach, weshalb sie nicht auf eine Haushaltshilfe angewiesen sei. Auch mit einem HWS-Schleudertrauma bestehe die Möglichkeit, die allermeisten Hausarbeiten selber zu erledigen (act. 5 S. 21).