60 S. 6 f.). Der Beklagte bestreitet nicht, dass zu Beginn der Ehejahre, als beide Parteien ein Einkommen erzielt hätten, gemeinsame Ferien verbracht worden seien. Damals seien auch genügend Vermögenswerte dazu vorhanden gewesen und auch die Klägerin habe ihren Anteil dazu erbracht. Die Zeiten hätten sich nun aber geändert. Der Beklagte habe seine Anstellung verloren und im Jahre 2007 sei Sohn F.________ zur Familie gestossen (act. 5 S. 20).