Der Beklagte habe bis anhin weder die geltend gemachte Höhe bestritten noch, dass die Ehegatten in den letzten Jahren der Ehe nach Sri Lanka, Lapplan d, Bali und Madagaskar, Jordanien, Dominikanische Republik, Malediven, Tunesien, Russland, in die Südtürkei, mehrmals an das rote Meer sowie in die USA verreisten. Im Weiteren seien jährlich eine Woche Skiferien in Davos, St. Moritz, Chamonix oder Interlak en verbracht und diverse Städtereisen (Rom, Barcelona, Prag, Helsinki, München) unternommen worden (act. 60 S. 6 f.).