• Ungedeckte Behandlungskosten: Die Klägerin macht ungedeckte Krankheitskosten im Betrag von CHF 264.00 pro Monat geltend (act. 160 S. 11). Diese Kosten sind ausgewiesen und wurden vom Beklagten insofern anerkannt, als er von dem im Verfahren ES 2016 267 festgelegten und die ungedeckten Behandlungskosten berück sichtigenden monatlichen Bedarf der Klägerin von CHF 5'055.45 als Maximalbetrag ausgeht (vgl. act. 15/3 im Verfahren ES 2016 267; act. 161 S. 22).