• Krankenkasse: Die aktuellsten ausgewiesenen Krankenkassenprämien der Klägerin belaufen sich auf CHF 381.45 pro Monat (vgl. act. 15/2 im Verfahren ES 2016 267). Auf diese ist abzustellen, da die Klägerin im Rahmen des Schlussvortrages keine aktuelle n Krankenkassenprämien für die Jahre 2018/2019 eingereicht hat. Dasselbe gilt für den Beklagten. Dessen aktuellsten Krankenkassenprämien betragen CHF 204.55 pro Monat (act. 16/22 im Verfahren ES 2016 267). Die Krankenkassenkosten von F.________ beliefen sich im Jahr 2017 auf CHF 81.45 pro Monat (act. 15/26 im Verfahren ES 2016 267).