• Wohnkosten: Bei den Wohnkosten macht die Klägerin einen monatlichen Betrag von CHF 2'371.00 geltend und verweist dabei auf die Akten im Verfahren ES 2016 267 (act. 160 S. 11). Dieser Betrag ist im Umfang von CHF 2'370.55 ausgewiesen und setzt sich aus CHF 1'006.25 Hypothekarzinsen, CHF 616.65 Darlehenszinsen sowie CHF 747.65 Nebenkosten zusammen (vgl. act. 7 S. 13, act. 7/14-16 und act. 29/31 alle im Verfahren ES 2016 267). Der Beklagte beziffert seine Wohnkosten auf monatlich CHF 3'151.00 (Hypothekarzinsen CHF 2'467.00 + Nebenkosten CHF 684.00). Er führt aus, ihm seien die gesamten Wohnkosten des Hauses M.__