Der Elternbeitrag für die Unterbringung im Schulheim G.________ beträgt für Kinder nach der obligatorischen Schulzeit CHF 30.00 pro Tag (act. 163/7). Nach der obligatorischen Schulzeit von F.________, mithin ab August 2018, fällt somit ein Elternbetrag von CHF 912.50 pro Monat an (= 365 Tage x CHF 30.00 / 12 Monate). Diese Kosten sind im Bedarf von F.________ anstelle des entsprechenden Grundbetrages anzurechnen. Seite 20/77