Der Grundbetrag für Kinder im Alter von F.________ beläuft sich gemäss Richtlinien auf CHF 600.00 pro Monat. Wohnt ein Kind jedoch bei keinem der beiden Elternteile (z.B. in einem Heim), treten an die Stelle des entsprechenden Grundbetrages die effektiv an den Unterhalt des Kindes bezahlten Elternbeiträge (Six, Eheschutz, 2. A. 2014, N 2.84). Gemäss Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zug (KESB) vom 6. März 2018 ist F.________ im Schulheim G.________ untergebracht (act. 163/7). Der Elternbeitrag für die Unterbringung im Schulheim G.__