_, welche in seinem Alleineigentum gestanden sei. Am 21. August 2006 sei sodann eine Darlehensrückzahlung im Umfang von CHF 92'000.00 zugunsten von AD.________ und AE.________Consulting getätigt worden. Per 15. November 2006 sei ferner ein Betrag von CHF 300'000.00 belastet worden. Dieser habe der Darlehensrückzahlung zugunsten der Klägerin gedient (act. 64 S. 6).