Die Klägerin habe also das gemeinsame Konto auch dazu verwendet, den Kontostand auf ihrem AB.________-Privatkonto dann und wann aufzubessern (act. 64 S. 4). Weiter würde aus Beilage 4 (act. 60/4) hervorgehen, dass zulasten des Privatkontos der Klägerin in der Periode 2005 bis 2007 Überweisungen von insgesamt CHF 47'161.15 mit dem Vermerk "AC.________" getätigt worden seien. Es müsse davon ausgegangen werden, dass all diese ausgewiesenen Belastungen letztlich für die Klägerin vermögensbildend waren.