Studiere man die von der Klägerin ins Recht gelegte Beilage (act. 60/13), so würde man schnell feststellen, dass all die Gutschriften auf das Konto der Klägerin nur deshalb haben getätigt werden können, weil am gleichen Tag oder jeweils kurz davor Barbezüge der Klägerin zulasten des gemeinsamen Kontos bei der Z.________ getätigt wurden. Die Klägerin habe also das gemeinsame Konto auch dazu verwendet, den Kontostand auf ihrem AB.________-Privatkonto dann und wann aufzubessern (act.