Würde man die Belastungen auf diesem gemeinsamen Konto bei der Z.________ sowie auf dem AA.________-Konto des Beklagten und dem AB.________-Konto der Klägerin betrachten, so würden sich gesamthaft durchschnittliche monatliche Auslagen von CHF 22'360.40 ergeben. Der Beklagte habe denn auch selbst in seinen Rechtsschriften mehrmals bestätigt, dass sie einen hohen Lebensstandard pflegten. Namentlich habe der Beklagte in der Duplik bestätigt, dass die jährlichen Auslagen ca. CHF 220'000.00 betrugen.