4.4 Die am tt.mm.1999 geschlossene Ehe der Parteien hat bis zur tatsächlichen Trennung am tt.mm.2008 (vgl. Verfügung der Einzelrichterin des Kantonsgerichts Zug vom 26. Oktober 2009 im Verfahren ES 2009 110) fast neun Jahre gedauert und die Parteien haben gemeinsam ihren Sohn F.________, geb. tt.mm.2002, adoptiert. Es ist daher von einer lebensprägenden Ehe auszugehen und die Parteien haben grundsätzlich Anspruch auf Fortführung des zuletzt gemeinsam gelebten Standards.