Betreffend den nachehelichen Unterhalt verlangt die Klägerin vom Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zur ordentlichen Pensionierung einen Unterhaltsbeitrag von monatlich CHF 10'400.00 bzw. nach der Pensionierung einen unbefristeten Unterhaltsbeitrag von monatlich CHF 9'000.00 (act. 160). Demgegenüber beantragt der Beklagte, er sei zu verpflichten, an den Unterhalt von F._____