4.1 Die Klägerin beantragt, der Beklagte sei zu verpflichten, für den gesamten Lebensunterhalt und sämtliche Kosten von F.________ aufzukommen und ihr zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 600.00 für die Besuchskosten von F.________ zu bezahlen. Betreffend den nachehelichen Unterhalt verlangt die Klägerin vom Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zur ordentlichen Pensionierung einen Unterhaltsbeitrag von monatlich CHF 10'400.00 bzw. nach der Pensionierung einen unbefristeten Unterhaltsbeitrag von monatlich CHF 9'000.00 (act. 160).