Die mit Beschluss des Zuger Stadtrates am 5. Januar 2010 errichtete Beistandschaft besteht folglich seit nun mehr als neun Jahren. Die Parteien haben sodann weder behauptet, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Verhältnisse in den letzten Jahren, insbesondere seit dem letzten Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 6. März 2018 dahingehend verändert hätten, dass ein Fortbestand der Beistandschaft nicht mehr notwendig wäre.