_, führte in ihrem Bericht vom 26. Juli 2019 aus, dass grundsätzlich abgemacht sei, dass F.________ ca. alle zwei Wochen ein Wochenende sowie die Hälfte der Ferien bei seinem Vater verbringe. Zu seiner Mutter habe F.________ fast keinen Kontakt (selten per Telefon oder SMS). Er habe aber den Wunsch, sie wieder vermehrt zu sehen. Eine konkrete Regelung des Besuchs- und Ferienrechts sei jedoch nicht mehr angezeigt. F.________ könne seine Meinung bezüglich des Besuchs- und Ferienrechts mittlerweile gut äussern. Er sei aber leicht beeinflussbar in seiner Haltung, was nicht immer zu seinem Vorteil sei. Die Bezugspersonen des Schulheims G.__