sowie der beginnenden Pubertät sei es umso notwendiger, dass F.________ nun an einem Ort die notwendige Stabilität, Struktur und eine Entlastung in Form einer deutlichen Reduktion der vorhandenen Stressoren erhalte, damit er sich altersgerecht entwickeln könne. Eine ausreichende und erforderliche altersgerechte Entwicklung von F.________ sei einzig durch eine Fremdplatzierung zu erreichen. Die Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sei somit geeignet, F.________ zu stabilisieren und ihm die notwendigen Strukturen zu geben sowie nicht zuletzt auch seine Kindseltern in der vorliegenden Situation zu entlasten.