2. Die Parteien beantragen übereinstimmend die Scheidung ihrer am tt.mm.1999 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe. Die Ehe ist demnach antragsgemäss zu scheiden. 3. Nachfolgend ist über die Nebenfolgen der Scheidung, zunächst über die elterliche Sorge, die Obhut sowie das Besuchs- und Ferienrecht betreffend den gemeinsamen Sohn F.________ zu befinden.