22. Am 11. Juni 2019 wurde U.________, Berufsbeiständin, darum ersucht, einen schriftlichen Bericht über die Beistandschaft von F.________ und die Ausgestaltung des Besuchs- und Ferienrechts einzureichen (act. 171). Am 26. Juli 2019 reichte U.________ ihre Stellungnahme ein, welche gleichentags den Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (act. 173). Mit Eingabe vom 29. August 2019 nahm die Klägerin dazu unaufgefordert Stellung (act. 174). Erwägungen