eventualiter maximal CHF 1'155.00 zu bezahlen. Von der Verpflichtung, der Klägerin einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag leisten zu müssen, sei demgegenüber abzusehen. Eventualiter sei er zu verpflichten, der Klägerin gemessen an deren Bedarf (zusammen mit F.________) von total CHF 6'370.00 pro Monat unter Berücksichtigung des Seite 6/77