13. An der Hauptverhandlung vom 10. April 2013 hielt die Klägerin an ihren bisherigen Anträgen fest, bezifferte jedoch den von ihr geltend gemachten monatlichen Unterhaltsbeitrag auf CHF 10'400.00 sowie die geforderte güterrechtliche Ausgleichszahlung auf CHF 1'104'082.39 (act. 59; act. 60).