11. Gemäss § 105 Abs. 1 ZPO-ZG wurde den Parteien mit Schreiben vom 25. Juni 2012 Frist angesetzt, um Einsicht in die Akten zu nehmen und allfällige Begehren um deren Vervollständigung anbringen zu können (act. 42). Gestützt auf deren Aktenergänzungsbegehren vom 17. September 2012 (act. 45 und act. 46) wurden die Parteien mit Verfügung vom 27. September 2012 aufgefordert, weitere Belege nachzureichen (act. 47). 12. Mit Beschluss des Stadtrats von Zug vom 14. August 2012 wurde die bisherige Mandatsträgerin, I.________, als Beiständin für F.________ entlassen und das Mandat auf J.________ übertragen (act. 44).