8. Am 2. November 2011 wurde Sohn F.________ vom Referenten angehört (act. 12). 9. Mit Verfügung des Referenten vom 28. November 2011 wurden weitere Belege betreffend die finanziellen Verhältnisse der Parteien ediert (act. 16). 10. Die Parteien wurden am 15. Mai 2012 vom Referenten persönlich befragt (act. 32). Im Anschluss an diese Befragung wurde zwischen den Parteien eine Teilvereinbarung betreffend Ferienrechtsregelung (mit Ausnahme der Regelung der bevorstehenden Sommerferien) abgeschlossen (act. 32). Über die Sommerferien 2012 fasste der Stadtrat von Zug am 3. Juli 2012 Beschluss und legte eine Ferienrechtsregelung fest (act. 43).