Beklagter 1. Die am tt.mm.1999 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe sei zu scheiden. 2.1 Der gemeinsame Sohn der Parteien, F.________, geb. tt.mm.2002, sei unter gemeinsamer elterlicher Sorge zu belassen. 2.2 Sohn F.________ sei unter die Obhut der Mutter zu stellen, wobei davon Vormerk zu nehmen sei, dass F.________ weiterhin die Internatsschule des Schulheims G.________ besuchen solle. 2.3 Der Vater sei zu berechtigen und zu verpflichten, F.________ jedes 3. Wochenende von Freitag, Schulschluss, bis Sonntag, 19.00 Uhr, zum Besuche abzuholen oder zum Besuche zu empfangen.