Klägerin 1. Die am tt.mm.1999 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe sei zu scheiden. 2.1 Der gemeinsame Sohn der Parteien, F.________, geb. tt.mm.2002, sei unter der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Parteien zu belassen. 2.2 Aufgrund des Alters von F.________ und aufgrund der Tatsache, dass er im Schulheim G.________ in der Internatsschule wohnt, ist auf eine gerichtliche Besuchs- und Ferienrechtsregelung zu verzichten. 2.3 Der Beklagte sei zu verpflichten, für den gesamten Lebensunterhalt und sämtliche Kosten von F.________ aufzukommen und diese zu bezahlen (namentlich Krankenkasse, Taschengeld, Schulkosten, Internatskosten, etc.).