{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2019-12-04", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2010-116_2019-12-04.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=71", "Checksum": "60caa23349d970528a4d817991eec1bf"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2010 116"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 04.12.2019 A1 2010 116"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 04.12.2019 A1 2010 116"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 04.12.2019 A1 2010 116"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. 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Der beweisbelastete Beklagte hat den exakten, zeitlich in sich stimmigen Geldfluss weder substantiiert dargelegt noch bewiesen. Es wäre an ihm gelegen, die Entwicklung seiner\nEigengutsmittel im Verlauf der Ehedauer aufzuzeigen, genau zu substantiieren, welche einzelnen Investitionen in die Errungenschaft getätigt wurden, wie viel diese gekostet haben sollen und aus welchen Mitteln die einzelnen Investitionen im Verlauf der Ehedauer getätigt wurden. Mit der pauschalen Behauptung, dass von diesem Konto nur Schulden der Errungenschaft finanziert worden seien und sämtliche Einzahlungen aus Mitteln des Eigenguts des\nBeklagten und nicht aus dessen Errungenschaft erfolgt seien, kommt der Beklagte seiner\nSubstantiierungslast nicht nach. Dasselbe gilt auch in Bezug auf die Ausführungen zum aufgenommenen Kredit bei der AA.________ in der Höhe von CHF 100'000.00. Es ist nicht\nnachvollziehbar, was der Beklagte aus diesen Ausführungen ableiten will. Die Klägerin führ t\nzu Recht aus, dass es an einem Nachweis fehlt, wonach der Kredit bei der AA.________ im\nBetrag von CHF 100'000.00 am 29. Oktober 2010 noch bestand. Auch für den Fall, dass der\nentsprechende Kredit bereits zurückbezahlt worden sein sollte, fehlt es an einem Nachweis\ndafür, dass die Rückzahlung aus Mitteln des Eigenguts des Beklagten erfolgte. Die vom Beklagten geltend gemachte Ersatzforderung kann nach dem Gesagten folglich nicht berücksichtigt werden.\n\n12.8 Zusammengefasst bestanden am 29. Oktober 2010 auf Seiten des Beklagten folgende Vermögenswerte:\n\nEigengut:\nAktiven:\nAktien K.________AG p.m.\nAktien L.________AG p.m.\n\nErrungenschaft:\nAktiven:\nBarvermögen CHF 62'509.09\nLebensversicherung BH.________ CHF 2'262.05\nVerkehrswert Grundstück M.________. CHF 1'302'932.00\nErträge aus Eigengut K.________AG CHF 197'683.47\nForderung nach Art. 209 Abs. 1 ZGB CHF 42'226.50\nHinzurechnung gemäss Art. 208 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB CHF 50'000.00\n\n13. Letztlich ist im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung der Vorschlag zu berechnen und die Beteiligung am Vorschlag zu bestimmen. Was vom Gesamtwert der Errungenschaft verbleibt, bildet den Vorschlag (Art. 210 Abs. 1 ZGB). Jedem Ehegatten steht die\nHälfte des Vorschlags des anderen zu, da durch Ehevertrag keine andere Beteiligung vereinbart wurde (Art. 215 Abs. 1 und Art. 216 Abs. 1 ZGB).\nSeite 72/77\n\nGestützt auf die vorstehenden Zahlen ergibt sich bei der Klägerin im Urteilszeitpunkt ein Vorschlag von CHF 93'940.20 (= CHF 106'563.95 ./. CHF 12'623.75 [vgl. oben E. 11.3]) und\nbeim Beklagten von CHF 1'657'613.11 (vgl. oben E. 12.8). Dementsprechend hat der Beklagte der Klägerin eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 781'836.45\n(= [CHF 1'657'613.11 ./. CHF 93'940.20] / 2) zu leisten (Art. 215 Abs. 1 ZGB).\n\n14. Schliesslich ist über die Teilung der beruflichen Vorsorge zu befinden. Die Parteien beantragen in erster Linie übereinstimmend die hälftige Teilung der Pensionskassenguthaben.\n\n14.1 Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen\n(Art. 122 ZGB). Das seit dem 1. Januar 2017 geltende neue Vorsorgerecht gilt auch für Verfahren, welche beim Inkrafttreten bereits hängig waren.\n\n"}