{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2025-11-27", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2025-53_2025-11-27.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2025_53_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6acb328cf4190392ebe746d4857509a126e8333264dbd9361c305879ee1ee58e47d7814a3d1db9748b8bed90db471919?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6acb328cf4190392ebe746d4857509a126e8333264dbd9361c305879ee1ee58e47d7814a3d1db9748b8bed90db471919&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2025_53", "Checksum": "4c153b27d97d19143359961e22f95bee"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2025 53"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 27.11.2025 BA 2025 53"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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Sie bestätigte unterschriftlich, dem Konkursamt bis spätestens 1. Mai 2025 folgende Dokumente einzureichen:\nein detailliertes Verzeichnis sämtlicher Aktiven (Inventar und Fahrzeuge), Kreditkarten, letzte\nBank-/Postkontoauszüge, unbenutzte Checks, Liste der Debitoren mit Belegen, sämtliche\nVerträge und Versicherungspolicen, die Bilanzen 2023-2024 der N.________ AG, eine Zwischenbilanz per Konkurseröffnung, Dokumente über die Eigentumsverhältnisse aller Fahrzeuge (I.________, G.________, E.________ und C.________) inkl. Dokumentierung der\nZahlung, Nachweise und Kaufverträge, sämtliche GV-Protokolle 2022-2024, Rückmeldung\nzur Bilanz 2023 sowie die Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 2024 (act. 4/6).\n\n3.1.2 Mit Eingabe vom 9. April 2025 stellte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin beim Konkursamt ein Gesuch um sofortige Aussonderung der Fahrzeuge G.________ und I.________\n(act. 1/7).\nSeite 4/6\n\n3.1.3 Am 28. April 2025 beantragte L.________ eine Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen bis zum 1. Juni 2025 (act. 4/8), welche ihm letztmals bis zum 2. Juni 2025 gewährt\nwurde (act. 4/9).\n\n3.1.4 Mit E-Mail vom 2. Mai 2025 erklärte der Sachbearbeiter gegenüber dem Rechtsvertreter der\nBeschwerdeführerin, die Verhältnisse seien unklar, weil ein Grossteil der Unterlagen bislang\nnoch nicht eingereicht worden sei, insbesondere in Bezug auf die Fahrzeuge. Dies erschwere und verzögere die Prüfung (act. 4/10).\n\n3.1.5 Am 6. Mai 2025 ersuchte der Sachbearbeiter den Rechtsvertreter der B.________ AG um\nZustellnachweise für den Erwerb des I.________ sowie Belege zum Unfallschaden. Weiter\nbat er um Mitteilung, in welcher Garage sich der C.________ und der E.________ befänden.\nGleichzeitig wies er darauf hin, dass sich der weitere Verlauf des Verfahrens, einschliesslich\nder Aussonderung, verzögern würde, sofern die angeforderten Unterlagen nicht zeitnah vorgelegt würden (act. 4/11). Am 22. Mai 2025 reichte der Rechtsvertreter der B.________ AG\neine Kopie des Kontoauszuges der B.________ AG vom 21. Februar 2025 ein, wonach\nL.________ an diesem Datum für die Beschwerdeführerin CHF 10'000.00 an die B.________\nAG als Kaufpreis für den C.________ (CHF 6'000.00 + Anzahlung CHF 900.00) und den\nE.________ (CHF 4'000.00) bezahlt habe (act. 4/12). Mit E-Mail vom 23. Mai 2025 bat der\nSachbearbeiter den Rechtsvertreter der B.________ AG, den ausstehenden Betrag in Höhe\nvon CHF 900.00 im Zusammenhang mit dem C.________ mittels entsprechender Belege\nnachzuweisen (act. 4/13).\n\n3.1.6 Mit E-Mail vom 30. Mai 2025 verlangte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die sofortige Aussonderung der zwei Fahrzeuge oder eine diesbezügliche Verfügung. Am gleichen\nTag antwortete der Sachbearbeiter, dass er das Anliegen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen unverzüglich der Rechtsabteilung des Konkursamtes weiterleiten werde (act. 4/14).\n\n3.1.7 Mit E-Mail vom 17. Juni 2025 bat der zuständige Sachbearbeiter den Rechtsvertreter der\nB.________ AG erneut um einen Nachweis, dass die Zahlungen an die B.________ AG\ndurch L.________ bzw. die Beschwerdeführerin erfolgt seien, und fragte an, wann mit dem\nErhalt der seit der Konkurseröffnung noch ausstehenden Unterlagen gerechnet werden dürfe\n(act. 4/16).\n\n3.2 Aus der wiedergegebenen Chronologie geht hervor, dass die B.________ AG die verlangten\nUnterlagen und Informationen zu den Fahrzeugen trotz mehrfacher Nachfrage nicht\n(vollständig) herausgab. L.________, einziger Verwaltungsrat der B.________ AG und\ngleichzeitig einziger Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, hätte es in der Hand gehabt,\ndie geforderten Unterlagen vollständig und rechtzeitig einzureichen. Die Aufforderung zur\nEinreichung weiterer Unterlagen geschah im Interesse der Beschwerdeführerin, da das Gesuch \"andernfalls offensichtlich abzuweisen gewesen wäre\", wie das Konkursamt ausführt\n(vgl. act. 4 Rz 2). Es ist nicht ersichtlich, welches Vorgehen des Konkursamtes die Beschwerdeführerin als pflichtwidrig erachtet. Das Verfahren der Aussonderung ist in Art. 45-54\nder Verordnung über die Konkursämter (KOV; SR 281.32) geregelt. Gemäss Art. 45 Abs. 1\nKOV ist die Verfügung über die Herausgabe von Vermögenswerten, die sich in der Verfügungsmacht der Masse befinden und die von einem Dritten beansprucht werden (Art. 242\nund 242a SchKG sowie Art. 34 KOV), nach Ablauf der Eingabefrist (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 2\nSeite 5/6\n\n"}