Die Publikation erfolgte am tt.mm.2025 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) mit dem Hinweis, dass das Konkursverfahren mangels Aktiven als geschlossen erklärt werde, falls nicht ein Gläubiger bis tt.mm.2025 die Durchführung verlange und für die Deckung der Kosten einen Kostenvorschuss von CHF 5'000.00 leiste, wobei die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse vorbehalten bleibe, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte (act. 3/5). Das Konkursamt zeigte dies zudem dem Beschwerdeführer als registriertem Gläubiger mit Schreiben vom tt.mm.2025 an die von ihm hinterlegte Adresse an (vgl. act. 3 Rz 5).