Zudem habe das Konkursamt seinen Nachtrag vom 20. Mai 2025 ohne inhaltliche Prüfung zurückgesendet, mit dem Hinweis, dass angeblich keine formelle Beschwerde eingereicht worden sei, obwohl die relevanten Dokumente vollständig postalisch zugestellt worden seien. Weiter sei auf die Hinweise zu möglichen Pflichtverletzungen seitens des Konkursverwalters und auf die Verletzung seiner Gläubigerrechte gemäss Art. 754 OR nicht reagiert worden (vgl. act. 1).