2. Am 30. April 2025 entschied das Konkursamt Zug, auf eine Admassierung der noch vorhandenen Gegenstände in den Mieträumlichkeiten an der D.________ [Strasse], E.________ [Ort] zu verzichten (act. 3 Rz 2, act. 3/4). 3. Mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 5. Mai 2025 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Dieser Entscheid blieb unangefochten.