5. Ferner ist E.________ einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der H.________ GmbH, welche ihre Domiziladresse wie die Schuldnerin an der D.________, 6300 Zug, hat. Die H.________ GmbH hat der Schuldnerin Büroräumlichkeiten an deren Domiziladresse untervermietet (vgl. act. 3/4). Der Präsident des Verwaltungsrats der Schuldnerin mit Einzelunterschrift, I.________, erklärte am 9. Juli 2025, die H.________ GmbH habe den Auftrag und die Vollmacht, unter anderem bei Zahlungsbefehlen Rechtsvorschlag zu erheben und eingeschriebene Briefpost in Empfang zu nehmen. Der Rechtsvorschlag sei somit korrekt erhoben Seite 4/5