4. E.________, der den Rechtsvorschlag erhoben hat, ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der F.________ GmbH. Die Schuldnerin erklärte mit E-Mail vom 1. Juli 2025 gegenüber dem Betreibungsamt, E.________, F.________ GmbH, und seine Mitarbeitenden seien berechtigt, Rechtsvorschläge für die Schuldnerin zu erheben. Er und sein Team verfügten über alle notwendigen Vollmachten, Berechtigungen und Kompetenzen, um die Interessen der Schuldnerin gegenüber dem Betreibungs- und Konkursamt Zug zu vertreten (vgl. act. 3/6).